Covid-19 – Neue Bestimmungen

Liebe Segelsportfreunde,
seit dem 02. November ’20 gelten erneut verschärfte Regeln für das Leben im öffentlichen, wie auch im privaten Raum. Auch wir vom Segelverein Herdecke-Ruhr sind natürlich davon betroffen. Daher möchten wir noch einmal auf die besonderen Regeln, die für die Ausübung des Segelsports und den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände zu beachten sind hinweisen – auch wenn mittlerweile viele von uns schon das Ende der Saison eingeläutet haben.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung ab 2. November :

§9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. (2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.