Satzung

1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Segelverein Herdecke-Ruhr e.V.“ – SHR -. Sitz des Vereins ist Herdecke-Ruhr.

2. Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck, Segelsport auf den heimischen Gewässern zu fördern, wobei die Wettfahrt­ und der Fahrtensport gleichrangig behandelt werden. Die Bestrebungen seiner Mitglieder, sich durch Jugendpflege und Leibesübungen sittlich und körperlich zu ertüchtigen, werden besonders gefördert. Der Verein ist politisch, rassisch und religiös neutral. Wirtschaftliche Ziele werden nicht verfolgt. Der Verein vertritt den Amateurgedanken.
Alle Mittel, die dem Verein zufließen und die er erwirbt, werden ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken im Rahmen des Segelsports zugeführt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vereinsmitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
– aktiven Mitgliedern
– passiven Mitgliedern
– Ehrenmitgliedern

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der gewillt ist, Segelsport zu betreiben. Er hat die Vereinssatzung und die Yachtgebräuche einzuhalten. Darüber hinaus sind die behördlichen Vorschriften sowie die Zulassungsbedingungen des Ruhrverbandes anzuerkennen und zu befolgen.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Annahme des Aufnahmegesuchs entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel nach 6-monatiger Probezeit mit 3/4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder über die endgültige Aufnahme. Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung, Austritt, Ausschluß oder Tod. Der Austritt kann jederzeit erfolgen durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand. Die Beitragspflicht besteht jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Ein Mitglied kann nur aus besonderem Anlaß ausgeschlossen werden. Hierüber muß 3/4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschließen. Der Ausschluß ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen, falls das Mitglied seinen Beitragsverpflichtungen trotz 2-facher Mahnung innerhalb einer bestimmten Frist nicht nachkommt.

4.Vorstand
Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
1. Vorsitzender
2. Stellvertr. Vorsitzender
3. Kassenwart
4. Schriftwart
5. Jugendwart
6. Pressewart
7. Fahrtenobmann
8. Regattawart
9. Platzwart

Der geschäftsführende Vorstand ist im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand nimmt die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber natürlichen und juristischen Personen und Behörden wahr.
Vor Inangriffnahme größerer Planvorhaben, die den Wert von 5000€ übersteigen, ist vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die über die Durchführung des Vorhabens entscheidet. Die Neuwahl des Vereinsvorstandes erfolgt jeweils nach drei Jahren „in geheimer Wahl“.

5. Mitgliederversammlung
In der Zeit vom 1. November bis 31. März ist jeweils eine Jahreshauptversammlung durchzuführen, zu der alle Mitglieder mindestens vier Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen werden. In dieser Hauptversammlung wird ein Rechenschaftsbericht über das vergangene Geschäftsjahr gegeben. Nachdem die Kassenprüfer die Kasse als ordnungsgemäß befunden haben, ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 erforderlich.
Stimmberechtigt sind nur aktive Mitglieder über 18 Jahre. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind durch den Schriftwart zu protokollieren. Die Protokolle werden von dem Vorsitzenden, dem Schriftwart und einem weiteren Mitglied unterzeichnet.

6. Beiträge und Pflichten
Der Jahresbeitrag ist im voraus, spätestens jedoch bis zum 30. April für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Neben dem Beitrag besteht die Pflicht, einen Arbeitsdienst zu leisten.
Über die Höhe der Mitgliederbeiträge wird anläßlich der Mitgliederversammlung abgestimmt.

7. Vereinsmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des Vereins in nachstehend aufgeführten Verbänden wird angestrebt:
-Deutscher Segler Verband, Hamburg
-Landessportbund NW, Arnsberg
-Seglervereinigung NW, Düsseldorf
-Jugendring der Stadt Herdecke-Ruhr

8.Auflösung
Zur Auflösung des Vereins ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung beschließt.
Nach Auflösung des Vereins fällt das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen der Sporthilfe e.V. zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Formulare