Der SHR bildet aus!

Segeln ist anspruchsvoll, verlangt Verantwortungsbewusstsein, Geschick und auch theoretisches Handwerkszeug. Der SHR vermittelt die nötigen Kenntnisse und Begeisterung schon immer. 

Um Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zum Erwerb des Sportbootführerscheines (SBF) in Herdecke zu ermöglichen, bietet der SHR in Kooperation mit der Segelschule Harkortsee die Ausbildung zum Sportbootführerschein See- bzw. Binnen in Herdecke im Clubhaus des SHR an.

Das theoretische Wissen für den SBF See bzw. SBF Binnen (Antriebsmaschine und Segel) wird an sechs bis acht Abenden vermittelt. Wir beginnen die Ausbildung am Donnerstag, den 23. Januar mit der Theorie, damit bereits vor der Saison die theoretische Prüfung abgelegt werden kann. 

Wir möchten Euch die Faszination des Segelns, die Vielfältigkeit dieses Sports und den Spaß daran vermitteln! Komm zum SHR und nutze unser Angebot!

Praxis Motor 

Weil auf dem Harkortsee Fahrzeuge unter Motor nur mit einer Ausnahmegenehmigung (z. B. Ruhrverband, DLRG, Yachtschule) betrieben werden dürfen, kooperieren wir als Verein hierzu mit der Yachtschule Harkortsee. Bei dieser erfolgt sowohl die praktische Ausbildung als auch die Prüfung.

Anmeldung:

Interesse? Begrenzte Teilnehmerplätze. Bitte Anmeldung per Email an info@segelverein-herdecke.de

Kosten:

Die kombinierte Ausbildung zum SBF See und Binnen kostet € 270,00. Der SBF See allein kostet € 240,00. Unsere Mitglieder erhalten einen Rabatt von 20% hierauf. 

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.