Aktuelle Information zum Sportbetrieb am SHR – UPDATE

Liebe Segelsportfreunde,

in Anlehnung an die CoronaSchVO (Stand 11. Mai 2020) und an die durch die Bundesregierung auf Länderebene festgelegten „Lockerungen“ in der Covid-19 Pandemie, möchten wir Euch hier kurz über einige Regeln informieren, die bei Betreten des Clubgeländes und Ausübung des Segelsports zu beachten sind. Für alle darüber hinaus gehenden Informationen verweisen wir auf die oben genannte Verordnung.

Mit seglerischem Gruß

Euer Vorstand

  • Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen, mit Ausnahme der Toiletten, ist bis auf weiteres untersagt.
  • Die Segelkammer sowie der Steg sind nur einzeln zu betreten.
  • Das Betreten der Jollenwiese ist zum Auf- und Abriggen sowie zum Slippengestattet – der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  • Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände kritisch zu prüfen. Alle Mitglieder verlassen die Vereinsanlage nach Ende der Segeleinheit.
  • Besteht die Gefahr, dass der gebotene Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. Schutzvisiere, Mund-Nasen-Schutz) zu treffen.
  • Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.